Erstattung von Verdienstausfall für EhrenamtlicheIm Jahre 2009 wurde durch die niedersächsische Landesregierung die Erstattung des Verdienstausfalles für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit wieder eingeführt. Ehrenamtliche, die durch ihren Arbeitgeber Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung genehmigt bekommen, können sich die dadurch entstehenden Defizite erstatten lassen. Zuständig sind die jeweiligen Landes(kirchen-)geschäftsstellen der Jugendverbände, die Mitglied in der aejn sind. Alle Ehrenamtlichen, die in den Mitgliedsverbänden der aejn aktiv sind, können also über ihre jeweiligen Dachverbände Verdienstausfallerstattung beantragen. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind beschränkt, Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Außerdem wird der Gesamtbetrag, der der aejn zur Erstattung von Verdienstausfall zur Verfügung steht, nach dem internen Verteilerschlüssel der aejn auf die einzelnen Mitgliedsverbände umgelegt. Darüber hinaus kann ein Verband nur Verdienstausfall erhalten, wenn noch Mittel verfügbar sind. Für weitere Fragen, wende Dich an Beate Sanftleben Tel.: 0511 12 41 -430 sanftleben[at]kirchliche-dienste.de aejn.ev(at)kirchliche-dienste.de Wer hat Anspruch auf Verdienstausfallerstattung?
Antragsformular
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