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Donnerstag den 21. Juli 2011
Rubrik: Jugendarbeit, Jugendpolitik, Kinder und Jugend, Kirche und Gesellschaft
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Foto: Mark Mühlhaus, attenzione photographers
Die Bundesregierung hat im Jahr 2011 ein Förderprogramm aus dem Bundeshaushalt aufzulegen, das sich gegen "Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus" auswirken soll. Mittelzahlungen aus diesem Programm wurden an die Unterzeichnung einer sogenannten Gesinnungserklärung geknüpft, in der die MittelempfängerInnen versichern müssen, keinerlei Kontakt zu Personen oder Organisationen zu pflegen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Diese Klausel führt dazu, dass sich Organisationen und Einzelpersonen verpflichten, mögliche Kooperationspartner genau zu prüfen und ggf. auf eine Zusammenarbeit zu verzichten, sollte der entsprechende Partner nicht eindeutig nachweisen können, keinerlei als extremistisch bezeichnete Kontakte zu pflegen. Innerhalb der aejn sind vor allem die Mitgliedsverbände betroffen, die sich aktiv in Netzwerken und Bündnissen gegen rechts engagieren, in denen Verbände und Vereine wie z.B. die Antifa mitarbeiten.
Alle Jugendverbände sind als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt und arbeiten im staatlichen Auftrag, Kinder und Jugendliche zur Demokratie und gesellschaftlicher Mündigkeit zu befähigen. Die Extremismusklausel ist dadurch völlig obsolet.
Die aejn setzt sich dafür ein, dass der staatlichen Förderung sozialer Projekte im Rahmen der Jugendverbandsarbeit keine Gesinnungserklärungen zugrunde gelegt werde!
Unten finden Sie einen Aufruf zur Verweigerung von Gesinnungserklärungen aus der Deutschen Jugend 2/2011 sowie einen link zur Unterschriftenliste gegen Gesinnungserklärungen. Auch die Vollversammlung des Landesjugendringes Niedersachsen hat sich bereits Ende Februar 2011 gegen die Extremismusklausel ausgesprochen (Antrag s. ebenfalls unten).