Mittwoch den 23. November 2011
Bildungs- und Teilhabepaket im Interesse von Kindern und Jugendlichen nachbessern!

Von: Cornelia Grothe

Die Evangelische Jugend in Niedersachsen nimmt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien besonders in den Blick. Das Resumee nach dem ersten Jahr mit dem Bildungs- und Teilhabepaket: Aus einer sinnvollen Idee muss eine einfache und unbürokratische Förderpraxis der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien werden!

Bild: Mark Mühlhaus

Am 29. März 2011 ging das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2011 an den Start. Das Gesetz sieht vor, Kindern aus einkommensschwachen Familien  mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Um sicherzustellen, dass die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierte Unterstützung wirklich den Kindern zugute kommt, wurde die zusätzliche Förderung nicht über die etablierten staatlichen Transferleistungen ausgeschüttet, sondern muss je Kind gesondert und zweckgebunden vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten beantragt werden. Neben schulischen Angeboten stand vor allem Musikunterricht, Nachhilfe und Mitgliedschaft in Sportvereinen im Fokus des Gesetzes.

Nach den Sommer- und Herbstmaßnahmen ist es nun an der Zeit, ein erstes Resumee zu ziehen. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich mit Erstaunen darüber geäußert, dass das Bildungs- und Teilhabepaket nicht in dem Maße angenommen wurde wie erwartet. Aus der Sicht der Evangelischen Jugend in Niedersachsen e.V. (aejn) ist dies kaum verwunderlich. Eine Umfrage in den zehn Mitgliedsverbänden der aejn hat ergeben, dass das Bildungs- und Teilhabepaket zwar ein wichtiges Anliegen aufgreift, dass der formale und bürokratische Aufwand für die Familien jedoch so hoch ist, dass es seinen eigentlichen Zweck kaum erfüllen kann. Hier muss im Interesse der Kinder und Jugendlichen massiv nachgebessert werden!

Jugendverbände Kindern und Jugendlichen einen Rahmen, in dem sie sich und ihre Interessen in Freizeiten, Gruppenstunden und Aktionen in die Gesellschaft einbringen können. Dafür arbeiten sie als anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. In der Jugendverbandsarbeit ist die Teilhabe ALLER Kinder unabhängig ihrer finanziellen Situation ein wichtiges Anliegen. Deswegen wurden auf unterschiedlichen Ebenen unkomplizierte, unbürokratische und niedrigschwellige finanzielle Fördermöglichkeiten für Kindern und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien geschaffen – sowohl aus öffentlicher Hand von Kommunen und/oder Landkreisen, als auch im Rahmen eigener Förderungen. Für die Angebote landeskirchlicher Jugendverbände stehen besipelsweise eigene kirchliche Fördertöpfe bzw. solche der Diakonie zur Verfügung, aus denen bedürftigen Kindern Zuschüsse bis hin zur Übernahme von Teilnahme-Beiträgen für Angebote finanziert werden. Außerdem wurden neue kreative Fördermodelle entwickelt wie z.B. das System der Staffelpreise für Freizeitbeiträge, das den Eltern freistellt, den kostendeckenden Beitrag, einen erhöhten Förderbeitrag oder einen ermäßigten Beitrag ohne Angabe von Gründen auszuwählen. All diese Angebote gelten für Freizeiten, aber auch für Bildungsveranstaltungen wie Jugendgruppenleitungsschulungen, KonfirmandInnenunterricht und weitere Aktionen. Für die Evangelische Jugend ist somit deutlich, dass die sehr begrenzten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in diesem Bereich keine ausreichende Förderung leisten. Im Gegenteil – es besteht die Gefahr, dass das Paket in Konkurrenz zu bewährten und weiter reichenden Förderkonzepten von Kommunen und Landkreise gestellt wird. So wurden z.B. schon im ersten Jahr des Paketes die Vergabekriterien des niedersächsischen Sonderfonds „DabeiSein“ zur Förderung von Ferien- und Freizeitangeboten für bedürftige Kinder dahingehend geändert, dass die Mittel nicht mehr für Kinder ausgezahlt werden, die formal Anspruch auf das Bildungspaket des SGB II haben. Dies geschah ohne Rücksicht darauf, dass diese Bundesmittel nur einen kleinen Teil der Teilnahme-Beiträge rückwirkend erstatten und viel kürzer greifen als die Mittel des Sonderfonds. Dies bedeutet für viele Familien, dass sie ihren Kindern die Teilnahme an einer Ferienfreizeit nicht ermöglichen können.

In der Praxis der Jugendverbandsarbeit hat sich durch einladende und unterstützende Angebote der Anteil an Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Verhältnissen extrem erhöht. Was die Kirchen und Verbände aus eigener Kraft geleistet haben, sollte das Bildungs- und Teilhabepaket unbedingt unterstützen und keinesfalls unterlaufen. Die Leidtragenden sind und bleiben gerade die Kinder und Jugendlichen, die besonders auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind! Um ihnen dies zu gewährleisten müssen die Verwaltungsabläufe so vereinfacht werden, dass die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket einfach zugänglich sind. Dies ist in der bisherigen Konstruktion des Gesetzes kaum möglich, da die Gelder aus dem Bundeshaushalt auf kommunaler Ebene individuell berechnet und ausgezahlt werden müssen. Der Deutsche Bundesjugendring hat in der Vollversammlung 2011 Forderungen an die Bundesregierung zur Nachbesserung am Bildungs- und Teilhabepaket gestellt, die genau diese Probleme aufgreifen:

·      Die Sicherstellung der ökonomischen Basis für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche und staatliche Aufgabe. Dafür sind endlich sowohl angemessen ausgestattete Transfersysteme als auch eine leistungsfähige Sozial- und Bildungsinfrastruktur erforderlich.

·      Die Umsetzung der Teilhabeleistungen muss aus der Hand der Bundes‐Arbeitsverwaltung genommen und den vorhandenen Infrastrukturen – nämlich den Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe – übertragen werden. Möglich wäre dies durch die Zahlung zweckgebundener Pauschalen an die Kommunen, die damit gebührenfreie Bildungs-, Betreuungs‐ und Freizeitangebote sowie

ein kostenfreies Mittagessen in Betreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen für alle Kinder und Jugendlichen aus Hartz IV‐Familien, vorhalten könnten.

·      Das Bildungs- und Teilhabepaket muss so angelegt werden, dass bereits bestehende Leistungen oder Angebote nicht substituiert werden können.

·      Die Ansätze für Teilhabeleistungen müssen bedarfsgerecht erhöht werden. Beiträge für die Teilnahme an Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung (Freizeiten, Gruppenaktivitäten) müssen ungedeckelt übernommen werden.

·      Mittagessen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen muss kostenfrei sein.

·      Mobilität muss auch abseits des Schulbesuches möglich sein, und zwar auch dort, wo das ÖPNV-Angebot eingeschränkt ist.

·      Das unsinnige Akkreditierungsverfahren für anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe muss umgehend beendet werden. Als Sofortmaßnahme fordern wir den Abschluss von Rahmenverträgen mit den Dachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundes-bzw. Landesebene.

 

Eine diesbezügliche Nachbesserung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Sinne aller Kinder und Jugendlicher halten die Mitgliedsverbände der aejn für unerlässlich!

Dateien:
2011_dbjrvv_beschluss-teilhabepaket_01.pdf
Fazit___B_T.pdf

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