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Montag den 12. Dezember 2011
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Das Jahr 2011 war geprägt von Verhandlungen, Absprachen und Ergänzungen zum Bundeskinderschutzgesetz. Da auch die Jugendverbände von den Regelungen betroffen sind, wurde mit Spannung verfolgt, wie genau das Gesetz aussehen soll. Einigkeit besteht darüber, dass ein gesetzlicher festgeschriebener Schutzauftrag für Kinder sehr positiv ist, gleichzeitig wurde eingefordert, die Grenzen gesetzlicher Regelungen anzuerkennen und individuelle pädagogische Konzepte zum Schutz des Kindeswohls nicht zu behindern.
Ende Oktober hat der Bundestag schließlich einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der einige Rahmenbedingungen festsetzt, dem aber noch Ausführungsbestimmungen für die Praxis fehlen, die an anderer Stelle entwickelt werden müssen. Der Bundesrat hat sich in der Sitzung vom 27.11.2011 jedoch sehr kritisch zum Gesetzesentwurf gezeigt und diesen aus Anlass einer Detailregelung abgelehnt.
Doch damit ist noch nicht sicher, dass das Gesetz nicht doch zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann. Aktuell überprüft der von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss Kompromissvorschläge. Erfüllen diese wirklich ihren Zweck, können Bundestag und Bundesrat in ihren letzten Sitzungen des Jahres 2011 das Gesetz verabschieden. Ist dies nicht der Fall, ist noch unklar, wie es 2012 weitergeht.
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