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Freitag den 06. Mai 2011
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Heute hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg entschieden, dass die Frist für das Ende des Volksbegehrens neu berechnet werden muss. Die Richter kamen zu der Auffassung, dass der Endtermin erst festgesetzt werden kann, sobald eine rechtskräftige Entscheidung über unsere Klage gegen die von der Landesregierung nur mit Auflagen erteilte Zulässigkeit des Volksbegehrens getroffen worden ist (s. Anhang). Die Verhandlung in dieser Sache hat der Staatsgerichtshof nun für den Sommer anvisiert. Dies hat zur Folge, dass sich der Sammelzeitraum voraussichtlich bis zum Dezember 2011 verlängert. Der Landeswahlleiter hat die Gemeinden durch die Kreiswahlleiter bereits in einem Schnellbrief mit heutigem Datum über die neue Rechtslage informiert. Er weist in diesem Schreiben auch ausdrücklich darauf hin, dass die Unterschriften weiter auf den bisher verwendeten Bögen gesammelt werden können. Die heute getroffenen Entscheidung sollte uns allen Mut machen, uns weiter für das Volksbegehren zu engagieren!
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